Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13963
OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18 (https://dejure.org/2018,13963)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2018 - 10 ME 198/18 (https://dejure.org/2018,13963)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 10 ME 198/18 (https://dejure.org/2018,13963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der Mitarbeiter oder der Besucher

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der Mitarbeiter oder der Besucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hausverbot für Behördengebäude auch zum Schutz der Rechte der Mitarbeiter oder der Besucher möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Hausverbot für Behördengebäude auch zum Schutz der Rechte der Mitarbeiter oder der Besucher möglich

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Diffamierende Äußerungen gegen Behördenmitarbeiter rechtfertigen Verhängung eines Hausverbots

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 672
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, ist erforderlich, dass mit der Beschwerdebegründung die der Entscheidung zugrunde liegenden tragenden Überlegungen, die der Beschwerdeführer in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält, genau bezeichnet werden und sodann im Einzelnen substantiiert ausgeführt wird, warum diese unrichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat; der Beschwerdeführer muss sich deshalb im Einzelnen mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und diese mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 10; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 75 ff. m.w.N.).

    Insoweit genügt weder eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 29.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 9), noch eine bloße Bezugnahme hierauf (Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 77, 79 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 1 S 893/17

    Hausverbot im Gerichtsgebäude gegenüber Pressevertreter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und insbesondere zur Abwehr von Störungen des Dienstbetriebes kann die Behörde über den Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtung bestimmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2014 - 15 B 69/14 -, juris Rn. 3).

    Ein ungestörter Ablauf des Beratungs- und Dienstleistungsbetriebes dient auch der Wahrung der Rechte der Mitarbeiter aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht und der Rechte der Besucher des Behördengebäudes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 9); deren Sicherheit ist Grundvoraussetzung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2014 - 15 B 69/14 -, juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und insbesondere zur Abwehr von Störungen des Dienstbetriebes kann die Behörde über den Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtung bestimmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2014 - 15 B 69/14 -, juris Rn. 3).

    Ein ungestörter Ablauf des Beratungs- und Dienstleistungsbetriebes dient auch der Wahrung der Rechte der Mitarbeiter aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht und der Rechte der Besucher des Behördengebäudes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 9); deren Sicherheit ist Grundvoraussetzung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2014 - 15 B 69/14 -, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18

    Duldungsverfügung; Gewerbeuntersagung; Rechtsmittelbelehrung; Versiegelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Insoweit genügt weder eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 29.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 9), noch eine bloße Bezugnahme hierauf (Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 77, 79 m.w.N.).

    Aus den vorgetragenen Gründen muss sich auch ergeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuändern oder aufzuheben ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25.07.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 78).

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    In diesem Fall tritt die Meinungsfreiheit hinter dem Ehrenschutz grundsätzlich zurück (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Um dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen, bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 27.03.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 ME 259/13 -, juris Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Um dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen, bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 27.03.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 ME 259/13 -, juris Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Hierdurch soll der Adressat insbesondere im Hinblick auf seine Rechtsschutzmöglichkeiten informiert und der Behörde der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden (BVerwG, Beschluss vom 30.03.2007 - 9 VR 7/07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17

    Rechtsweg bei Hausverbot für eine Fachhochschule der Polizei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und insbesondere zur Abwehr von Störungen des Dienstbetriebes kann die Behörde über den Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtung bestimmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2014 - 15 B 69/14 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18
    Nicht genügend ist insoweit eine Wiederholung der den Verwaltungsakt tragenden Gründe, eine bloße Wiedergabe des Textes des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO oder lediglich formelhafte, abstrakte und letztlich inhaltsleere Wendungen, namentlich solche ohne erkennbaren Bezug zu dem konkreten Fall (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2017 - 11 MC 186/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2017 - 10 ME 204/17

    Darlegen der Eilbedürftigkeit des Antrags auf Herausgabe einer Urteilsabschrift

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von

  • VG Köln, 03.01.2014 - 26 L 1943/13

    Erlass eines Hausverbots bei drohender nachhaltiger Störung des Dienstbetriebs

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2017 - 10 ME 65/17

    Aufsichtsbehörde; Deichverband; Ersatzvornahme; Neuwahl; Vorstand; Vorstandswahl;

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2020 - 10 ME 36/20

    Dyskalkulie; Teilleistungsstörung

    Die von der Antragstellerin binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17.05.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag der Antragstellerin abgelehnt hat.
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2018 - 10 ME 265/18

    Organ einer Gemeinde (hier: Stadtbezirksrat) nicht klagebefugt gegen

    Die vom Antragsteller binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17.05.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Erlass des Antragsgegners vom 2. Januar 2018 abgelehnt hat.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Um dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen, bedarf es daher einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts oder der Nebenbestimmung vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschluss vom 17.5.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1.9.2023 - 13 ME 131/23 -, juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 DB 26.01 -, juris Rn. 6, und darauf Bezug nehmend BVerwG, Beschluss vom 13.12.2021 - 4 VR 2.21 -, juris Rn. 10).

    Nicht genügend sind insoweit eine Wiederholung der den Verwaltungsakt tragenden Gründe, eine bloße Wiedergabe des Textes des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO oder lediglich formelhafte, abstrakte und letztlich inhaltsleere Wendungen, namentlich solche ohne erkennbaren Bezug zu dem konkreten Fall (Senatsbeschluss vom 17.5.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20

    Beteiligung; Genossenschaft; Ingerenzpflicht; institutionelle Befangenheit;

    Die vom Antragsteller binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17.05.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hat.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2018 - 8 ME 36/18

    Aufenthaltsort als Bezugspunkt der Meldepflicht nach § 56 Abs. 1 AufenthG;

    Sie geht über lediglich formelhafte, abstrakte und letztlich inhaltsleere Wendungen hinaus und stellt einen Bezug zu dem konkreten Fall her (vgl. zu diesen Anforderungen nur Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2022 - VfGBbg 64/21

    Biosphärenreservat; Beseitigungs- und Untersagungsverfügung; Schutzzone;

    Hierfür muss der Beschwerdeführer darlegen, welche tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts er in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält; er hat substantiiert auszuführen, weshalb die Überlegungen des Verwaltungsgerichts falsch sind, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat (vgl. z. B. Hessischer VGH, Beschluss vom 21. August 2017 - 8 B 1577/17 -, Rn. 22 f., juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2018 ‌- 10 ME 198/18 -, Rn. 7, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. September 2019 - 1 B 1428/18 -, Rn. 3, juris; Kaufmann, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 62. Edition, Stand: 01. Januar 2020).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2020 - 10 ME 230/19

    Bestandsverringerung; Natura 2000-Gebiet; Naturschutzgebiet; Schwarzwild; ultima

    Die von der Antragsgegnerin binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17.05.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht dem Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 7. August 2019 stattgegeben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht